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19:00

Vorsorge für den Ernstfall - Die Patientenverfügung

Unfall, Krankheit oder Schwund unserer geistigen Kräfte können uns in die Lage versetzen, nicht mehr entscheiden oder uns äußern zu können. Dann ist es hilfreich, wenn wir im Voraus in einer Patientenverfügung selbst bestimmt haben, wie wir in dieser Lebensphase medizinisch betreut werden wollen. Soll der natürliche Verlauf des Lebensendes geachtet, das Sterben zugelassen werden? Oder sollen alle Möglichkeiten der modernen Medizin ausgeschöpft werden, um das Leben um jeden Preis zu verlängern? Die Patientenverfügung entlastet Angehörige, Bevollmächtigte bzw. Betreuer und Ärzte von verantwortungsvollen Entscheidungen über uns. Sie sollte unbedingt durch die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung flankiert werden. Die Abfassung dieser vorsorgenden Dokumente wird besprochen und empfohlen.

Prof. Dr. med. Egon Lanz Arzt für Anästhesie

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